08.30–09.00 Uhr | Welcome-Time – Anmeldung, Kaffee & Croissants
09.00–09.15 Uhr | Eröffnung durch Nicole Beranek Zanon und Caroline Gaul
im Anschluss: Abstimmung und Session-Planung
Es finden zeitgleich mehrere Sessions statt:
10.30–11.15 Uhr | 1. Session-Slot
11.20–12.05 Uhr | 2. Session-Slot
Es finden zeitgleich mehrere Sessions statt:
13.50–14.35 Uhr | 3. Session-Slot
14.40–15.25 Uhr | 4. Session-Slot
Fingerfood und Wein
Tauchen Sie ein in die Welt des IT-Rechts beim IT-Juristinnentag! Unter dem BarCamp-Format, das für offenen Austausch und spontane Begegnungen steht, sind die Inhalte aufregend unbekannt und entspringen den kreativen Köpfen unserer TeilnehmerInnen.
Vielleicht sind Sie noch neu im BarCamp-Universum? Keine Sorge! Einige TeilnehmerInnen haben bereits spannende Session-Ideen enthüllt, um Ihnen einen Vorgeschmack auf das innovative «Session-Angebot» zu geben.
Nicht genug? Dann werden Sie selbst zum Impulsgeber! Sie sind herzlich eingeladen, Ihre eigenen Session-Ideen mitzubringen und mit renommierten KollegInnen auf hohem Niveau zu diskutieren. Ihre Ideen könnten das Highlight des Tages sein – und wir sind begeistert, sie im Voraus zu präsentieren. Kontaktieren Sie uns einfach.
Bitte beachten Sie: Die hier vorgestellten Sessions sind noch in der Schwebe; sie müssen in der Sessionplanung von den TeilnehmerInnen ausgewählt werden.
Sie fragen sich, ob Sie mehr als eine Session vorstellen können? Natürlich können Sie das! In der freien Atmosphäre eines BarCamps sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bringen Sie ruhig mehrere Session-Ideen mit.
Der Einsatz generativer KI-Tools wie ChatGPT und Copilot verändert zunehmend auch die juristische Arbeitsweise. Doch gerade im Legal-Bereich stellen sich besondere Herausforderungen: Fachsprache, Vertraulichkeit, datenschutzrechtliche Anforderungen und haftungsrechtliche Fragestellungen machen ein präzises und verantwortungsbewusstes Prompting unverzichtbar.
Wie kann Prompt Engineering im juristischen Kontext mehr sein als ein technisches Hilfsmittel – und wie lassen sich Prompts datenschutzkonform, rechtlich präzise und risikobewusst formulieren?
Anhand praxisorientierter Anwendungsfälle werden Beispiele und zentrale Risiken wie Halluzinationen, fehlende Quellen oder Verantwortlichkeitsfragen diskutiert.
Christina Furian ist zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Wirtschaftsrechtlerin und Betriebswirtin und kombiniert juristisches Fachwissen mit unternehmerischer Perspektive. In ihrer Rolle als Data Governance Counsel bei der Galenica AG bringt sie datenschutzrechtliche Expertise in interdisziplinäre Projekte ein und agiert an der Schnittstelle zwischen Recht und Unternehmenspraxis. Ihre Erfahrung in der Gesundheitsbranche und in funktions- und branchenübergreifenden Teams ermöglicht ihr einen ganzheitlichen Blick auf regulatorische Fragestellungen. Sie versteht Datenschutz nicht nur als Pflicht, sondern als strategischen Hebel, um rechtssichere und zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung zu ermöglichen.
Nutzung von KI-generierten Bilder und Inhalte im Unternehmenskontext
Die Erstellung und Nutzung von KI-generierten Bildern nimmt kontinuierlich zu – auch im Bereich der Unternehmenskommunikation. Immer häufiger setzen Unternehmen jeglicher Grösse auf Plattformen zur KI-Bildgenerierung, da sie oft kostengünstigere, individuellere und modernere Alternativen zur Verwendung von Inhalten klassischer Bild- und Videoanbietern darstellen. Bei der Verwendung solcher Inhalte herrscht bei Unternehmen jedoch häufig noch Unsicherheit darüber, wie solche KI-generierten Bilder insbesondere aus urheberrechtlicher Perspektive einzuordnen sind und welche weiteren rechtlichen Anforderungen bei ihrer Nutzung zu beachten sind.
Diese Session widmet sich daher den urheberrechtlichen Grundlagen und notwendigen Kennzeichnungen rund um die Erstellung und Verwendung von KI-Bildern durch Unternehmen – sei es auf Webseiten, in sozialen Medien, Blogs, Publikationen oder anderen Marketingkanälen. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen KI-generierte Inhalte urheberrechtlichen Schutz geniessen können. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche praktischen Aspekte Unternehmen bei der Nutzung solcher Bilder berücksichtigen sollten (z. B. mögliche Kennzeichnungspflichten) – und wie IT-Juristinnen Unternehmen hierzu fundiert beraten können.
Im Zusammenhang mit aktuellen urheberrechtlichen Entwicklungen ist auch die geplante Revision des Schweizer Urheberrechts von Bedeutung: Ziel der Revision ist es unter anderem, Medienunternehmen für die Nutzung ihrer journalistischen Inhalte durch grosse Onlinedienste zu entschädigen, wenn diese sogenannte Snippets verwenden. Obschon dies voraussichtlich auf Textbasierte Inhalte abzielt, sollte die mögliche Einbindung von Verwertungsgesellschaften auch aus Sicht von KI-generierten Bilder beleuchtet werden.
Cornelia Mattig (RAin, LL.M.)
Cornelia Mattig, RAin, MLaw, LL.M., bei Roesle Frick & Partner. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Datenschutz- und IT-Recht sowie in den Bereichen ESG, Technologie und Gesellschaftsrecht.
Mit der Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) unterscheiden die Bundesbehörden die Personendaten natürlicher und juristischer Personen kaum mehr. Und die Kantone? Und die Privaten? Gehen die Daten der juristischen Personen dort vergessen?
Und Sachdaten, was sind sie? Wie unterscheiden sich alle Datenkategorien? Ist eine Unterscheidung sinnvoll?
Dr. Katia Favre ist Rechtsanwältin und Informatikerin NDL, Partnerin bei burckhardt AG. Sie ist Spezialistin für Datenschutz und Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT). Katia wurde ist seit vielen Jahren in Chambers und in Legal 500 anerkannt.
Im Februar 2025 hat der Bundesrat entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren. Die Auslegeordnung des UVEK enthält aber lediglich für die Bundesebene mögliche regulatorische Massnahmen. Für die weitere Staatesebenen und insbesondere die Kantone bleibt aber weiterhin unklar, welche legislatorischen, administrativen und anderweitigen Massnahmen sie im Bereich KI treffen müssen. In der Session wird einleitend kurz auf die Grundlagen der KI-Konvention sowie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen eingegangen. Darauf aufbauend diskutieren wir konkrete Handlungsempfehlungen für öffentliche Organe sowie auch Kantone im Umgang mit KI (gesetzlicher Handlungsbedarf, KI-Governance etc.) diskutieren.
Nina ist Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der Universität Basel (Forschungsstelle für Digitalisierung in Staat und Verwaltung e-PIAF). In ihrer Forschung befasst sie sich mit der digitalen Transformation im öffentlichen Recht.
Anna ist Anwältin und Partnerin bei Public Sector Law, einer Anwaltskanzlei in Zürich mit Fokus auf das öffentliche Recht. Anna berät private und öffentlich-rechtliche Organisationen im Bereich Datenschutz, IT-Recht, Vertragsrecht sowie zu Rechtsfragen bei der Digitalisierung allgemein.
Rechtsabteilungen stehen heute unter massivem Druck: Die regulatorische Komplexität nimmt stetig zu, interne Ressourcen sind begrenzt, und die Fachabteilungen erwarten schnelle, praxisnahe juristische Einschätzungen – idealerweise direkt eingebettet in ihre täglichen Arbeitsprozesse.
Die Mission im Jahr 2025: Juristisches und regulatorisches Wissen neu zu denken, intelligenter zugänglich zu machen und nahtlos in die Workflows von Unternehmen und Kanzleien zu integrieren.
Im Fokus stehen dabei neue digitale Formate für die Erstellung und Verbreitung juristischer Inhalte – jenseits klassischer Weisungsdokumente, Excel-Checklisten oder endloser E-Mail-Korrespondenz. Denn diese Formate sind im Arbeitsalltag oft schwer auffindbar, kaum wiederverwendbar und nicht für moderne Arbeitsweisen geeignet.
In dieser Session zeigen wir, wie juristische Inhalte durch interaktive, modulare und kontextbezogene Formate deutlich zugänglicher und nutzbarer werden. Zudem diskutieren wir neue Kanäle für die zielgerichtete Verbreitung von Fachwissen – genau dort, wo es gebraucht wird. Ergänzend beleuchten wir innovative Kooperationsmodelle zwischen Kanzleien und Rechtsabteilungen sowie neue Geschäftsmodelle für Kanzleien im digitalen KI-Zeitalter.
Bernhard Obenhuber ist Managing Partner der SWISS FIN LAB GmbH und von CountryRisk.io Ltd. Mit ZOA Legal entwickelt SWISS FIN LAB eine LegalTech-Plattform, die Anwaltskanzleien sowie Rechts- und Complianceabteilungen bei der strukturierten Bereitstellung und Nutzung juristischer Inhalte unterstützt. CountryRisk.io ist eine spezialisierte SaaS-Plattform für daten- und workflowgestützte Analysen von Länder- und Staatsrisiken. Er hat Volkswirtschaft und Finance an der Universität Innsbruck studiert (Mag.) und ist CFA Charterholder.
Der Einsatz von KI bietet Finanzinstituten in der Schweiz grosse Chancen, stellt sie aber auch vor Herausforderungen mit Blick auf die Einhaltung der finanzmarktrechtlichen Vorgaben. Die FINMA hat bereits verschiedentlich signalisiert, dass sie hierauf einen Fokus legen wird. In dieser Session sollen Problemfelder, welche sich beim Einsatz von KI bei Finanzinstituten stellen, erörtert und (risiko-)mitigierende Massnahmen diskutiert werden. KI-Interessierte und Finanzmarktpraktiker/innen sind gleichermassen zur Teilnahme eingeladen.
Tanja Steiner-Müller ist Rechtsanwältin bei MME Legal AG und berät ihre Klienten im Banken-, Finanzmarkt-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht, sowie im IT- und Datenschutzrecht. Aufgrund ihrer langjährigen Inhouse-Tätigkeit bei einer Private Banking und Asset Management Gruppe versteht Tanja Steiner-Müller die Anforderungen auf Unternehmensseite – insbesondere im Finanz- und Technologiesektor – und über die jeweiligen Grenzen hinaus. Tanja Steiner-Müller verfügt über fundierte und praxisnahe Kenntnisse im Finanzdienstleistungsbereich, nicht zuletzt auch aufgrund ihres Secondments bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Geschäftsbereich Banken. Zudem berät sie ihre Klienten in regulatorischen Fragestellungen mit Fokus auf neue Technologien, wie FinTech, DLT und Digital Economy. Tanja Steiner-Müller hat umfangreiche Erfahrung im Projektmanagement und unterstützt ihre Klienten bei interdisziplinären Themen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Technologierecht, insbesondere im IT-Vertragsrecht. Tanja Steiner-Müller verfügt über einen CAS im internationalen Banken-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht (Universität Zürich).
Mit der rasant fortschreitenden Entwicklung im KI-Bereich wächst in Unternehmen der Bedarf an Strukturen und Prozessen, die einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologie gewährleisten. Swisscom setzt durch ihre AI Governance klare Spielregeln für KI-Projekte, d.h. beim Betrieb und der Entwicklung von KI-Systemen, und sodann auch bei der (Weiter-)Entwicklung von GPAI Models. Als „Innovators of Trust“ fördert Swisscom eine nachhaltige Nutzung von KI und schafft Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kunden und Partnern. Die Rahmenbedingungen zielen darauf ab, sowohl Vertrauen als auch Innovationsbereitschaft zu stärken, um im Bereich KI-Innovationen eine führende Rolle einzunehmen.
Anne-Sophie Morand ist Rechtsanwältin und arbeitet als Data & AI Governance Counsel bei der Swisscom. Sie gilt als Rechtsexpertin bei Digitalthemen wie Datenschutz und KI. Zu diesen Themen doziert sie an verschiedenen Hochschulen und ist sodann in diversen Fachgremien, wie bspw. der Expertengruppe des BJ für die Regulierung von KI in der Schweiz, aktiv. Nach Abschluss ihrer Dissertation arbeitete sie u.a. für das Schweizer Parlament, den EDÖB und die Anwaltskanzlei Walder Wyss. Sie besitzt zudem einen LLM in IT Law von University of Edinburgh.
Sicherheit und Datenschutz sind heute kaum mehr separat zu betrachten. Entsprechend ist es wichtig, die Herausforderungen aus beiden Themengebieten zu identifizieren und umfassende und pragmatische Lösungen zu finden. Dieser Vortrag soll Fragen rund um IT Security aus dem Blickwinkel von Juristinnen und Datenschützerinnen beleuchten und Antworten rund um Cloud- und Cloudprojekten liefern.
Bis am Freitag, 22. August 2025, 12:00 dürfen über office@haerting.ch schriftlich Fragen an Daniel von Büren zu Microsoft Cloud / Copilot / KI gestellt werden.
Daniel von Büren ist ein erfahrener IT- und Sicherheitsspezialist mit über 25 Jahren Berufserfahrung. In seiner Rolle als Swiss Security Officer bei Microsoft Schweiz leitet er strategische Securityinitiativen und unterstützt Kunden bei der erfolgreichen Umsetzung von Cloud Projekten. Sein breites technisches Verständnis, sein fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen und seine langjährige Erfahrung mit Datenschützern und Juristinnen der Kunden, hilft ihm fundierte Lösungen für Organisationen zu erarbeiten.
Daniel vertritt Microsoft in verschiedenen politischen Gremien, gibt sein Fachwissen an verschiedenen Hochschulen weiter und engagiert sich aktiv als Prüfungsexperte IT Sicherheitsbereich.
Chantal Imfeld-Matyassy ist Juristin und Datenschutz- und Informationssicherheitsexpertin mit juristischem und sprachwissenschaftlichem Hintergrund. Nach ihrer Tätigkeit beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) übernahm sie 2017 die Position als Head of Group Data Protection bei Ringier. Dort baute sie ein konzernweites Datenschutzmanagementsystem auf und beriet das Unternehmen in Organisations- und Datenschutzfragen. Ende 2024 verliess sie Ringier nach acht Jahren. Sie absolviert bis Ende Juli 2025 das emba-Programm „embaX“ der Universität St. Gallen und ETH und ist ehrenamtlich als Speakerin und Mentorin tätig.
Sie ist Vorstandsmitglied beim Verein Unternehmens-Datenschutz (VUD), Mitorganisatorin der Privacy Drinks Zürich/Luzern und Dozentin an der ZHAW sowie am Europa Institut der Universität Zürich. Ihre Schwerpunkte liegen u.a. in Datenschutz, Informationssicherheit, Legal Tech , Organisationsentwicklung und Leadership.